Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen

    Wenn Sie in Deutschland ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie zur Suche eines Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate beantragen.

    Beschreibung

    Als ausländischer Absolvent oder Absolventin einer deutschen Hochschule können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.

    Die gesuchte Erwerbstätigkeit muss eine solche sein, zu der Sie aufgrund Ihrer Qualifikation befähigt sind. Die angestrebte Erwerbstätigkeit kann auch eine selbständige Tätigkeit sein.

    Diese Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 18 Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis dient nur dem einmaligen Zweck der Arbeitssuche und kann über diesen Höchstzeitraum nicht verlängert werden.

    Während der Arbeitssuche ist jede Erwerbstätigkeit gestattet und bedarf keiner Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Amt für Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Rathenau-Platz 11

    07973 Greiz

    Hauptgebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Dr.-Rathenau-Platz 11

    07973 Greiz

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG
    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 81 Abs. 1 AufenthG mit Stellungnahme der Meldebehörde

    Weitere Informationen

    Hilfe für ukrainische Flüchtlinge

    Aufgrund der Kriegszustände in der Ukraine sind viele Menschen vor der Gefahr weiterer russische Angriffe auf der Flucht. Vorrangig Frauen, Kinder und Senioren flüchten sich in die Nachbarstaaten der Europäischen Union. Die ukrainischen Männer verteidigen indes ihr Heimatland. Auch in Deutschland kommen täglich neue Flüchtlinge an. Viele der Flüchtlinge kommen bei Bekannten, Verwandten oder freiwilligen Helfern unter. So auch im Landkreis Greiz. Uns erreichen täglich neue Meldungen aus der Bevölkerung über Spenden- und Hilfsangebote sowie über die Aufnahme neuer ukrainischer Flüchtlinge in Privathaushalten. 
    Im Landratsamt Greiz werden alle Meldungen (über die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge) sowie Spenden- und Hilfsangebote zentral erfasst. Meldungen sowie Spenden- und Hilfsangebote können über die Hotline oder per E-Mail bekannt gegebenen werden.

    Hotline:     03661 876 562 - werktags von 09:00 - 15:00 Uhr
    E-Mail:      ukraine@landkreis-greiz.de

    Bitte teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten, Ihr Anliegen oder den Umfang Ihrer Spenden- und Hilfsangebote mit. Ihre Daten werden entsprechend den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 

    Stichwörter

    Asyl Ausländer Integration, Asyl- und Sozialleistungen, Ausländeramt, Ausländerbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2024

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
    • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
    • Gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes)
    • Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland
    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Aktuelle Meldebescheinigung

    Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Formulare

    Onlineverfahren vereinzelt möglich

    Schriftform erforderlich

    Persönliches Erscheinen erforderlich

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
    • Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes).
    • Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage vor dem, im Bescheid genannten, Gericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
    • Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 18 Monate ausgestellt.
    • Klagefrist: ein Monat

    Bearbeitungsdauer

    Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Hinweise:

              Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann können weitere Gebühren anfallen.

                Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

    Telefon: 030 1815-1111

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 20.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2022

    Technisch geändert am 15.02.2023

    Stichwörter

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Bewerbung, Arbeitssuche, Aufenthaltsrecht, Arbeitslosigkeit, Jobsuche, Arbeitserlaubnis, Arbeitsmarktzugang, Universitätsabschluss, Hochschulabschluss, Einwanderung, Fachkraft, Akademiker/in, Erwerbstätigkeit, Studienabschluss, Absolvent/in, Stellensuche, Aufenthaltstitel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024