Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

    Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

    Sie sind in Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung.

    Beschreibung

    Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Sie können unter anderem

    • Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben,
    • genießen als Unionsbürgerin oder Unionsbürger Freizügigkeit in der Europäischen Union und
    • können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

    Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.

    Staatenlos sind Personen, die kein Staat aufgrund seines Rechtes als Staatsangehörige ansieht.

    Hierfür müssen Sie

    • in der Bundesrepublik Deutschland als Staatenloser geboren worden sein,
    • sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und
    • den Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt haben.

    Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jungendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden sind.

    Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, bleibt das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.

    Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihres jeweiligen Wohnortes die für Ihren jeweiligen Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

    Bitte wenden Sie sich an die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres jeweiligen Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Staatsangehörigkeitsbehörde

    Beschreibung

    Informationen der Staatsangehörigkeitsbehörde:

    In der Staatsangehörigkeitsbehörde sind in der Vergangenheit erhebliche Rückstände bei der Antragsbearbeitung angefallen. Die stetig steigende Antragszahl führt zu weiteren Verzögerungen. Wir bitten von generellen Sachstandsanfragen zu einzelnen Anliegen abzusehen, diese binden sehr viele Kapazitäten und können zu Verzögerungen im Arbeitsablauf führen. Die Mitarbeitenden der Staatsangehörigkeitsbehörde sind bemüht, sich jedem Fall mit der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu widmen.

    Aktueller Hinweis:

    Die Bundesregierung hat im Mai 2023 einen Gesetzentwurf zur Veränderung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Dieser sieht unter anderem eine verkürzte Aufenthaltszeit von 5 Jahren vor sowie, dass bei Einbürgerungen die bisherige Staatsangehörigkeit behalten werden kann (sogenannte Mehrstaatigkeit). In dem aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren sind aber auch noch Änderungen möglich. Nach derzeitigem Sachstand rechnet das Bundesinnenministerium mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen zu Beginn des zweiten Quartals 2024.

    Für Sie als Antragssteller/in bedeutet das, dass für bestimmte Staatsangehörigkeiten bisher die Verpflichtung besteht, mit Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit die bestehende Staatsangehörigkeit aufzugeben. Diese Verpflichtung könnte sich mit der neuen Gesetzeslage ändern und Auswirkungen auf das Einbürgerungsverfahren haben. Bei einer Entscheidung über einen Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gilt stets die Rechtslage zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung (nicht die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung).

    Bearbeitungsdauer:

    Wir bedauern sehr, dass die Warte- und Bearbeitungszeiten bis zur Prüfung von Einbürgerungsanträgen sehr lang sind. Die Rückstände werden weiterhin abgearbeitet. Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, erhalten Sie von uns eine Information per E-Mail.

    Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

    Öffnungszeiten:

    Die Staatsangehörigkeitsbehörde bietet aus arbeitsorganisatorischen Gründen keine freien Sprechzeiten an und ist telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar unter 03643/762 522.

    Termine werden von unseren Mitarbeitenden einzelfallbezogen vergeben.

    Sie erreichen uns außerdem per E-Mail: staatsangehoerigkeitsbehoerde@stadtweimar.de

    Bitte verwenden Sie nur diese (und keine personenbezogene) E-Mail-Adresse, da somit sichergestellt werden kann, dass Ihre E-Mail auch bei Abwesenheit des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin gelesen und bearbeitet wird.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Haltestellen

    • Haltestelle: Goetheplatz/Stadtzentrum
      Linie:
      • Bus: Goetheplatz/Stadtzentrum

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-522

    E-Mail: staatsangehoerigkeitsbehoerde@stadtweimar.de

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Reiseausweis für Staatenlose
    • gültiger Aufenthaltstitel
    • Geburtsurkunde
    • bei Personen unter 16 Jahren:
      • Nachweis der gesetzlichen Vertretung
      • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Eltern Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen vor Ihrem 21. Geburtstag einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
    • Sie müssen
      • mindestens 16 Jahre alt oder
      • gesetzlich vertreten sein.
    • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
    • Sie wurden in Deutschland geboren.
    • Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland auf.
    • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt worden.
    • Es wird nicht wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt.
      • Falls doch, bleibt das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch, Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Eine Antragstellung ist online oder durch schriftlichen Antrag möglich:

    • es ist ein Vorsprachetermin erforderlich
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
    • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie abschließend eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Mit dieser Urkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Den Antrag müssen Sie bis zu Ihrem 21. Geburtstag stellen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: EUR 255,00

    Vorkasse: möglich

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 20.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2023

    Stichwörter

    von Geburt an Staatenlose, Reiseausweis für Staatenlose, Staatenlos, staatenlos, Einbürgerung, Einbürgerungsanspruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English