• Geisleden (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Europäischer Feuerwaffenpass Ausstellung

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Beschreibung

Wenn Sie zum Besitz von Waffen oder Munition der Kategorie A 1.2 bis C berechtigt sind und diese in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

„Mitnehmen“ bedeutet, dass Sie die Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze bei sich haben.

Im Europäischen Feuerwaffenpass können Sie mehrere Waffen (bis zu zehn) eintragen lassen. Ob Sie über den Europäischen Feuerwaffenpass hinaus weitere Unterlagen oder Erlaubnisse benötigen, richtet sich nach den waffenrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, in das Sie die Waffen oder Munition mitnehmen wollen.

Sie benötigen demnach für Ihre Reise neben dem Europäischen Feuerwaffenpass

  • Ihre deutschen Waffenbesitzkarten, in welche Ihre Waffen eingetragen sind
  • ein Nachweis über den Grund Ihrer Reise
  • Personalausweis oder Reisepass
  • nach den Bestimmungen des besuchten Landes benötigte Unterlagen.

zuständige Stelle

Landratsamt oder kreisfreie Stadt

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die für den Ort Ihres Wohnsitzes zuständige Waffenbehörde.

Ansprechpartner

Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Jagd und Waffenwesen

Adresse

Postanschrift

Postfach 1162

37301 Heilbad Heiligenstadt

Hausanschrift

Leinegasse 11

37308 Heilbad Heiligenstadt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr ; Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03606 650-3210

E-Mail: waffenwesen@kreis-eic.de

Stichwörter

Angelnd, Fischen, Fischerei, Jagd, Waffen, Waffen Besitzkarte, Waffenbesitz, Waffenschein, Waffenwesen, Wildmarken

Version

Technisch erstellt am 14.02.2024

Technisch geändert am 06.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
  • aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr, mindestens 45 x 35 Millimeter groß, mit hellem Hintergrund)

Formulare

Voraussetzungen

Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben (z.B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte), die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Den Europäischen Feuerwaffenpass erhalten Sie folgendermaßen:

  • es werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:
    • zu Ihrer Person: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Anschrift, bei Firmen auch Telefon oder Telefaxnummer, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Passes oder des Personalausweises
    • zu Schusswaffen: Anzahl und Art, Kategorie oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Modellbezeichnung, Kaliber, Herstellungsnummer, gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen
    • zu sonstigen Waffen: Anzahl und Art der Waffen
    • zur Munition: Anzahl und Art, Kategorie nach Richtlinie 93/15/EWG, Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Kaliber und gegebenenfalls CIPMunitionsprüfzeichen
    • der Europäische Feuerwaffenpass wird Ihnen ausgehändigt oder zugesandt

Kosten

Die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe teilt Ihnen die zuständige Waffenbehörde mit.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.12.2022

Version

Technisch erstellt am 16.11.2022

Technisch geändert am 09.12.2022

Stichwörter

Feuerwaffe, EU-Waffenpass beantragen, Waffenmitnahme, Waffentransport - Erlaubnis, Waffenpass, Waffennutzung in der EU, Waffenmitführung, Europäischer Waffenpass, Waffennutzung in Mitgliedstaat, Munition

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024