Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
    Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
    Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Greiz - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstraße 2

    07973 Greiz

    Parkplatz: Parkplatz von-Westernhagen-Platz
    Anzahl: 80
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Schlossgarage
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten für den freien Zulauf (also ohne Termin): Montag 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Jeder 1. Samstag im Monat 09:00 – 11:00 Uhr Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen im Bürgermagazin, da es in Ausnahmefällen zu Verlegungen der Samstagssprechzeit kommen kann. Für folgende Sprechzeiten können Sie sich unter  https://www.greiz.de/ewo einen Termin online buchen: Dienstag ganztägig 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03661 703-330

    Fax: 03661 703-331

    E-Mail: ewo@greiz.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2009 (von: Cornelia Schmitt)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 16.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)