Verlust des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gotha - Abt. Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Philosophenweg
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Orangerie
Linie:- Bus: Orangerie
- Haltestelle: Orangerie
Linie:- Straßenbahn: Orangerie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr * * Mi 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3621 222-405
Fax: +49 3621 222-401
Telefon Festnetz: +49 3621 222-402
E-Mail: buergerbuero@gotha.de
Kontaktperson
Frau Babock
Telefon Festnetz: +49 3621 222-709
E-Mail: b.babock@gotha.de
Herr Dengler
Telefon Festnetz: +49 3621 222-187
E-Mail: n.dengler@gotha.de
Herr Harnisch
Telefon Festnetz: +49 3621 222-707
E-Mail: f.harnisch@gotha.de
Frau Langlotz
Telefon Festnetz: +49 3621 222-710
E-Mail: f.langlotz@gotha.de
Herr Meyenberg
Telefon Festnetz: +49 3621 222-219
E-Mail: t.meyenberg@gotha.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Kosten
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021
Stichwörter
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