Personalausweis Diebstahl melden
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises zeitgleich erledigt. Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
Um einen Missbrauch auszuschließen, hat die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber den Diebstahl des Personalausweises bei der Sperrhotline (116 116) oder bei der Personalausweisbehörde zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion umgehend zu melden. Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Personalausweis aufgebracht haben, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
Sollten Sie das Dokument später wiederfinden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte melden Sie den Diebstahl beim örtlichen Bürgeramt.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Die Fachbereiche Bauamt / Hauptamt / Liegenschaften befinden sich in der 1. Etage.
Öffnungszeiten
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
Personalausweis wurde gestohlen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Sofern die zuständige Personalausweisbehörde einen entsprechenden Online-Dienst anbietet, können Sie den Diebstahl auch darüber melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
- Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
- Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
- Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Fristen
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Wird eine Anzeige bei der Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen. Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises, ein neues Dokument in Ihrer zuständigen Behörde zu beantragen. In diesem Zuge können Sie von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden verzichten.
Es stellt eine Straftat dar, wenn einem anderen ein Ausweispapier zur Täuschung im Rechtsverkehr überlassen wird.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung am 19.06.2025
Stichwörter
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