• Krombach (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.

Beschreibung

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises miterledigt.
Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Um einen Missbrauch auszuschließen, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises bei der Sperrhotline (116 116) oder bei der Personalausweisbehörde zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion umgehend zu melden.

Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Personalausweis aufgebracht haben, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust.


Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Sollten Sie das Dokument später wiederfinden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Zuständigkeit

Melden Sie den Diebstahl beim örtlichen Bürgeramt.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle.

Ansprechpartner

Für Krombach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Formulare

Die Meldung erfolgt formlos.

Voraussetzungen

  • Personalausweis wurde gestohlen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Kosten

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

Hinweise (Besonderheiten)

Wird eine Anzeige bei der Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.12.2022

Version

Technisch erstellt am 16.11.2022

Technisch geändert am 24.03.2025

Stichwörter

ePA, PA, gestohlen, Diebstahl, elektronischer Personalausweis, Anzeigen, Perso, Anzeige, neu, neuer Personalausweis, Meldung, melden

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024