Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

    Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
    Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
    Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises miterledigt.
    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Um einen Missbrauch auszuschließen, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber das Abhandenkommen (Verlust, Diebstahl) des Personalausweises bei der Sperrhotline (116 116) oder bei der Personalausweisbehörde zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion umgehend zu melden.

    Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Personalausweis aufgebracht haben, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust.


    Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Sollten Sie das Dokument später wiederfinden, müssen Sie dies auch anzeigen.

    Zuständigkeit

    Melden Sie den Diebstahl beim örtlichen Bürgeramt.

    Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Bürgerservice

    Beschreibung

    Anliegen im Bürgerservice werden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvergabe oder kontaktieren Sie den Bürgerservice unter der Telefonnummer (03643) 762-0.

    Die Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ist jedoch auch an folgenden Sprechtagen möglich: dienstags von 8 bis 10 Uhr und donnerstags von 13 bis 15 Uhr.

    Das Ziehen von Wartenummern (ohne Online-Termin) ist maximal 15 Minuten vor Anfang und 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit möglich. Bei erheblichem Besucheraufkommen kann es bereits zu einer früheren Beendigung der Vergabe von Wartemarken kommen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Postanschrift

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Postanschrift

    99401 Weimar

    Postanschrift

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr Samstag: 08:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat) Hinweis: Alle Termine unter: https://stadt.weimar.de/de/buergerbuero.html

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@stadtweimar.de

    Telefon Festnetz: 03643 762-0

    Fax: 03643 762-777

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2019 (von: Starke, Laura)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, Stadtverwaltung Weimar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Die Meldung erfolgt formlos.

    Voraussetzungen

    • Personalausweis wurde gestohlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Anzeige bei der Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 09.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)