Personalausweis Meldung

    Meldungen zum Personalausweis vornehmen

    Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.

    Beschreibung

    Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
    Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

    • Namensänderungen
    • wenn Sie den Personalausweis verloren haben
    • wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
    • wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
    • Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.

    Es gibt 2 Ausnahmen:

    • Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
    • Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Bürgerservice

    Beschreibung

    Anliegen im Bürgerservice werden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Bitte nutzen Sie hierfür die Online-Terminvergabe oder kontaktieren Sie den Bürgerservice unter der Telefonnummer (03643) 762-0.

    Die Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung ist jedoch auch an folgenden Sprechtagen möglich: dienstags von 8 bis 10 Uhr und donnerstags von 13 bis 15 Uhr.

    Das Ziehen von Wartenummern (ohne Online-Termin) ist maximal 15 Minuten vor Anfang und 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit möglich. Bei erheblichem Besucheraufkommen kann es bereits zu einer früheren Beendigung der Vergabe von Wartemarken kommen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Postanschrift

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Postanschrift

    99401 Weimar

    Postanschrift

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr Samstag: 08:00 – 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat) Hinweis: Alle Termine unter: https://stadt.weimar.de/de/buergerbuero.html

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@stadtweimar.de

    Telefon Festnetz: 03643 762-0

    Fax: 03643 762-777

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2019 (von: Starke, Laura)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, Stadtverwaltung Weimar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:

    • Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
    • ggf. biometrisches Lichtbild

    Voraussetzungen

    Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.

    Fristen

    Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
    Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 09.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)