Personalausweis Informationserteilung

    Personalausweis Informationen erhalten

    Informationen zum Personalausweis erhalten Sie im Internet oder bei Ihrer örtlichen Personalausweisbehörde.

    Beschreibung

    Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

    Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

    Die Ausweispflicht kann auch durch den Besitz und die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses erfüllt werden. Nicht dazu geeignet sind Ausweisdokumente anderer Staaten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Schmölln - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 3

    04626 Schmölln

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parken mit Parkscheibe (1h) vor dem Objekt
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz am Landratsamt
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gäste/Besucher auf dem Sparkassenparkplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie R

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 034491 76-184

    Telefon Festnetz: 034491 76-0

    E-Mail: meldeamt@schmoelln.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    IBAN: DE34 8305 0200 1314 0000 78

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE91 8306 5408 0000 0630 10

    BIC: GENODEF1SLR

    Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können sich auch im Internet informieren unter

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Stichwörter

    Personaldokument, Neuer PA, ePA, Infos, Personalausweis, Hinweise, Informationen, Perso, nPA, neu, PA, Ausweis, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, Online-Ausweisfunktion, Elektronisch, Pass, Information, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de