Personalausweis Informationen erhalten
Informationen zum Personalausweis erhalten Sie im Internet oder bei Ihrer örtlichen Personalausweisbehörde.
Beschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
Die Ausweispflicht kann auch durch den Besitz und die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses erfüllt werden. Nicht dazu geeignet sind Ausweisdokumente anderer Staaten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gotha - Abt. Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Philosophenweg
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Orangerie
Linie:- Bus: Orangerie
- Haltestelle: Orangerie
Linie:- Straßenbahn: Orangerie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr * * Mi 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3621 222-405
Telefon Festnetz: +49 3621 222-402
Fax: +49 3621 222-401
E-Mail: buergerbuero@gotha.de
Kontaktperson
Frau Babock
Telefon Festnetz: +49 3621 222-709
E-Mail: b.babock@gotha.de
Herr Dengler
Telefon Festnetz: +49 3621 222-187
E-Mail: n.dengler@gotha.de
Herr Harnisch
Telefon Festnetz: +49 3621 222-707
E-Mail: f.harnisch@gotha.de
Frau Langlotz
Telefon Festnetz: +49 3621 222-710
E-Mail: f.langlotz@gotha.de
Herr Meyenberg
Telefon Festnetz: +49 3621 222-219
E-Mail: t.meyenberg@gotha.de
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können sich auch im Internet informieren unter
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.12.2022
Stichwörter
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