Personalausweis Informationserteilung

    Personalausweis Informationen erhalten

    Informationen zum Personalausweis erhalten Sie im Internet oder bei Ihrer örtlichen Personalausweisbehörde.

    Beschreibung

    Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

    Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

    Die Ausweispflicht kann auch durch den Besitz und die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses erfüllt werden. Nicht dazu geeignet sind Ausweisdokumente anderer Staaten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Meiningen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Reithalle
      Anzahl: 35  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 9  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zentrum WEST
      Anzahl: 170  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Marstall
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Reithalle
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 454-545(Bürgerbüro)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können sich auch im Internet informieren unter

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Stichwörter

    Personaldokument, Neuer PA, ePA, Infos, Personalausweis, Hinweise, Informationen, Perso, nPA, neu, PA, Ausweis, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, Online-Ausweisfunktion, Elektronisch, Pass, Information, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de