• Endschütz (Landkreis Greiz, Thüringen)
Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung

Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

Beschreibung

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Unterhaltsvorschussstelle

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Unterhaltsvorschussstelle.

Ansprechpartner

Landratsamt Greiz - Jugendamt

Adresse

Postanschrift

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

Hausanschrift

Dr.-Rathenau-Platz 11

07973 Greiz

Haus III Zugang über Weberstraße 1

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr

Kontakt

Version

Technisch erstellt am 19.12.2024

Technisch geändert am 19.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

 Je nach Fall unterschiedlich.

Voraussetzungen

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Wegen des gegebenenfalls langen Bewilligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.

Verfahrensablauf

  • Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen.
  • Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Online-Dienst oder per Papierformular erfolgen.
  • Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

Fristen

In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) am 11.02.2025

Version

Technisch erstellt am 16.11.2022

Technisch geändert am 11.03.2025

Stichwörter

Alleinerziehend, Unterhaltsvorschussstelle, Sozialleistung, Jugendamt, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024