Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
Beschreibung
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.
Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.
Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Unterhaltsvorschussstelle
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Unterhaltsvorschussstelle.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Unterhaltsvorschuss
Aktuelles
Staatliche Unterhaltsvorschussleistungen Das Jugendamt gewährt allein erziehenden Müttern oder Vätern, die vom unterhaltsverpflichteten Elternteil, keinen oder einen geringen Unterhalt erhalten, eine staatliche Unterhaltsvorschussleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die in der Regel vom Unterhaltsverpflichteten zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden muss.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
erforderliche Unterlagen
Je nach Fall unterschiedlich.
Voraussetzungen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 1 Absatz 3 Berechtigte
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 2 Umfang der Unterhaltsleistung
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz) § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
Rechtsbehelf
Wegen des gegebenenfalls langen Bewilligungszeitraums (bis zum 18. Lebensjahr) prüft die Unterhaltsvorschussstelle regelmäßig, in der Regel jährlich, ob die familiären und finanziellen Lebensumstände des Kindes die Gewährung des Unterhaltsvorschusses weiterhin zulassen.
Verfahrensablauf
- Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen.
- Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Online-Dienst oder per Papierformular erfolgen.
- Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.
Fristen
In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von der aktuellen Personal- und Arbeitssituation der Unterhaltsvorschussstelle.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) am 11.02.2025
Stichwörter
Alleinerziehend, Unterhaltsvorschussstelle, Sozialleistung, Jugendamt, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt