Wohngeld Feststellung der Weiterleistung

    Wohngeld Weiterleistungsantrag

    Der Bewilligungszeitraum für Ihr Wohngeld läuft ab? Dann sollten Sie 2 Monate vor Ablauf einen neuen Antrag stellen, um eine fortlaufende Wohngeldzahlung zu gewähren.

    Beschreibung

    Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    zuständige Stelle

    Zuständige Stellen für die Bewilligung und Rückforderung von Wohngeld sind jeweils im übertragenen Wirkungskreis

    • die Landkreise und kreisfreien Städte,
    • die kreisangehörigen Gemeinden Gotha, Ilmenau, Rudolstadt und Saalfeld.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 445-341

    Fax: 03685 445-580

    E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem auszufüllenden Antragsformular (Weiterleistungsantrag) müssen Sie auch weitere Unterlagen als Nachweise vorlegen.

    Weitere Unterlagen können insbesondere sein:

    Aktuelle Nachweise zu Ihrer Miete oder Belastung:

    • Mietvertrag,
    • ggf. aktuelle Betriebskostenabrechnung,
    • bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung aufgenommen wurden,
    • bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.

    Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder:

    • Lohn und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
    • aktueller Rentenbescheid,
    • aktueller Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),
    • Nachweis über Unterhaltszahlungen,
    • Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z. B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.

    Sonstige Nachweise (falls vorhanden):

    • Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.

    Welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular oder den Ausführungen Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde.

    Formulare

    Die erforderlichen Formulare können Sie über den Formularservice Thüringen unter der Rubrik Wohngeld (siehe auch den nachstehenden Link) beziehen:   

    Alternativ erhalten Sie die Formulare auch bei Ihrer Wohngeldbehörde.

    Voraussetzungen

    Ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, hängt vor allem von den nachfolgenden Faktoren ab:

    1. von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,

    2. von der Höhe des Gesamteinkommens,

    3. von der Höhe Ihrer zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

    Zu 1: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

    Neben Ihnen als wohngeldberechtigte Person zählen als Haushaltmitglieder die Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben. Diese Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, zum Beispiel:

              Bürgergeld oder

              Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Ebenfalls keinen Wohngeldanspruch haben alleinlebende Studierende und Auszubildende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Bundesausbildungsförderung (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Das gilt auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen eines zu hohen Einkommens der Eltern abgelehnt wurde.

    Zu 2: Höhe des Gesamteinkommens

    Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.

    Zu 3: Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung

    Die Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung des Wohnraums aufgrund eines Mietvertrages.

    Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.

    Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel Heizkosten und Kosten für warmes Wasser. Auch Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge sowie Vergütungen für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste gehören nicht dazu.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nachdem Sie einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld gestellt haben, erhalten Sie einen Bescheid Ihrer Wohngeldbehörde. Sehen Sie sich durch diesen Bescheid in Ihren Rechten verletzt, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

    Wenn Sie beabsichtigen, gegen den Bescheid der Wohngeldbehörde Widerspruch einzulegen, so müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides tun.

    Gleiches gilt, falls Sie gegen den Widerspruchsbescheid klagen wollen.

    Alle notwendigen Angaben dazu finden Sie jeweils in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. 

    Verfahrensablauf

    Um auch nach Ablauf Ihres aktuellen Bewilligungszeitraumes Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Weiterleistungsantrag bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Sie erhalten dann von dort einen Bescheid.

    Fristen

    Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Sofern Sie anspruchsberechtigt sind, wird Ihnen Wohngeld ab dem 1. des Monats, der auf den letzten Monat Ihres laufenden Bewilligungszeitraums folgt, weitergeleistet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich (beispielsweise bei den Meldebehörden oder der Deutschen Rentenversicherung) überprüfen.

    Ausführliche Informationen stellt das für Wohngeld zuständige Bundesministerium (siehe auch die nachstehenden Links) zur Verfügung:

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 31.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Mietzuschuss, Wohngeldhöhe, Lastenzuschuss, Wohngeld erneut beantragen, Wohngeldbescheid, Wohnung, Wohngeldantrag, Wohngeldzahlung, Eigenheim, Wohngeld beantragen, Wohngeldweiterleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English