Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. 

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.

    Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße belegt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Schmölln - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 3

    04626 Schmölln

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz am Landratsamt
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Gäste/Besucher auf dem Sparkassenparkplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parken mit Parkscheibe (1h) vor dem Objekt
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie R

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034491 76-0

    Fax: 034491 76-184

    E-Mail: meldeamt@schmoelln.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE91 8306 5408 0000 0630 10

    BIC: GENODEF1SLR

    Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG

    Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    IBAN: DE34 8305 0200 1314 0000 78

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein)

           (Meldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich)

    • Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. AnschriftenänderungBestätigung des Wohnungsgebers

    Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.

    Voraussetzungen

    Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Stichwörter

    anmelden, Wohnung, Wohnsitz, Hauptwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English