Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. 

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.

    Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße belegt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Greiz - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstraße 2

    07973 Greiz

    Parkplatz: Parkplatz von-Westernhagen-Platz
    Anzahl: 80
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Schlossgarage
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten für den freien Zulauf (also ohne Termin): Montag 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Jeder 1. Samstag im Monat 09:00 – 11:00 Uhr Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen im Bürgermagazin, da es in Ausnahmefällen zu Verlegungen der Samstagssprechzeit kommen kann. Für folgende Sprechzeiten können Sie sich unter  https://www.greiz.de/ewo einen Termin online buchen: Dienstag ganztägig 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03661 703-330

    Fax: 03661 703-331

    E-Mail: ewo@greiz.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2009 (von: Cornelia Schmitt)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein)

           (Meldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich)

    • Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. AnschriftenänderungBestätigung des Wohnungsgebers

    Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.

    Voraussetzungen

    Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.04.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)