Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. 

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.

    Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße belegt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - FD Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 21

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Ratsstrasse 25

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1243

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Öffnungszeiten

    Montag:8:00 bis 12:00 Uhr Dienstag:8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch:nach Vereinbarung Donnerstag:8:00 bis 12:00, 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag:8:00 bis 12:00 Uhr jeden 1. Samstag: im Monat: 9:00 bis 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03601 452-115

    Fax: 03601 452-435

    E-Mail: buergerdienste@muehlhausen.de

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Bürgerservice Hotline Telefon, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldewesen

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2010 (von: Synke Manzei)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein)

           (Meldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich)

    • Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. AnschriftenänderungBestätigung des Wohnungsgebers

    Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.

    Voraussetzungen

    Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.04.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)