Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. 

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.

    Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße belegt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Einwohner-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 53  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neues Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03681 742919

    Telefon Festnetz: 03681 742787(ltd. SB Fahrerlaubnisbehörde)

    Telefon Festnetz: 03681 742779(SB Zulassung)

    Telefon Festnetz: 03681 742785(SB Einwohner- und Zulassungswesen)

    Telefon Festnetz: 03681 742786(SB Einwohner- und Zulassungswesen)

    Telefon Festnetz: 03681 742384(Einwohnerwesen/Fundbüro)

    E-Mail: www.buergeramt@stadtsuhl.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein)

           (Meldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich)

    • Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. AnschriftenänderungBestätigung des Wohnungsgebers

    Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.

    Voraussetzungen

    Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 05.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Stichwörter

    anmelden, Wohnung, Wohnsitz, Hauptwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English