Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten
Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung.
Eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für das Anbringen von Plakten außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden,
innerhalb einer Ortschaft bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Außerhalb von Ortschaften an die Straßenbaubehörden des jeweiligen Straßenbaulastträgers.
Innerhalb von Ortschaften an die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.
Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.
Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz
Postfachadresse
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
Kontakt
Fax: 036691 70-746
Telefon Festnetz: 036691 115(Servicecenter)
Internet
Formulare
Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.11.2022
Stichwörter
Plakatierung, Werbeplakate, Wildplakate, Hinweisplakate, Wahlplakate