Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten
Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung.
Eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für das Anbringen von Plakten außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden,
innerhalb einer Ortschaft bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Außerhalb von Ortschaften an die Straßenbaubehörden des jeweiligen Straßenbaulastträgers.
Innerhalb von Ortschaften an die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.
Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.
Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Friedrichroda - Ordnungsverwaltung
Aktuelles
https://www.friedrichroda.info/rathaus/verwaltung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3623 330-127
Telefon Festnetz: +49 3623 330-129
Telefon Festnetz: +49 3623 330-128
Bankverbindung
Stadt Friedrichroda
Empfänger: Stadt Friedrichroda
IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Weitere Informationen
Stichwörter
Bußgeld Ordnungswidrigkeit, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldebehörde, Meldestelle, Öffentliche Ordnung, Öffentliche Ordnung Fischerei Waffen Jagd Stausee Gewerbe Bußgeld Brandschutz Feuerwehr, Ordnungsamt, Ordnungsrecht Erlaubniswesen Fischerei Versammlung
Formulare
Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.11.2022
Stichwörter
Wahlplakate, Wildplakate, Plakatierung, Werbeplakate, Hinweisplakate