Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten

    Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung. 

    Eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für das Anbringen von Plakten außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden, 

    innerhalb einer Ortschaft bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Außerhalb von Ortschaften an die Straßenbaubehörden des jeweiligen Straßenbaulastträgers.

    Innerhalb von Ortschaften an die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.

    Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.

    Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Meiningen - Vollzugsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zentrum WEST
      Anzahl: 170  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Reithalle
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Reithalle
      Anzahl: 35  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Marstall
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 9  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 454-160(Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung)

    Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftasbereich Bürgerdienste)

    E-Mail: buergerbuero@meiningen.de

    E-Mail: ordnungsamt@meiningen.de

    E-Mail: buergerdienste@meiningen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Plakatierung, Wahlplakate, Wildplakate, Hinweisplakate, Werbeplakate

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English