Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten
Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung.
Eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für das Anbringen von Plakten außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden,
innerhalb einer Ortschaft bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Außerhalb von Ortschaften an die Straßenbaubehörden des jeweiligen Straßenbaulastträgers.
Innerhalb von Ortschaften an die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.
Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.
Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Meiningen - Vollzugsdienst
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9 Gebühren: ja - Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170 Gebühren: ja - Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35 Gebühren: ja - Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftasbereich Bürgerdienste)
Telefon Festnetz: 03693 454-160(Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung)
E-Mail: buergerbuero@meiningen.de
E-Mail: buergerdienste@meiningen.de
E-Mail: ordnungsamt@meiningen.de
Internet
Stadtverwaltung Meiningen - Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Marstall
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Reithalle
Anzahl: 35 Gebühren: ja - Parkplatz: Zentrum WEST
Anzahl: 170 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Schlossplatz
Anzahl: 9 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Reithalle
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03693 454-160(Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung)
Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftasbereich Bürgerdienste)
E-Mail: buergerdienste@meiningen.de
E-Mail: ordnungsamt@meiningen.de
E-Mail: buergerbuero@meiningen.de
Internet
Formulare
Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 09.11.2022
Stichwörter
Hinweisplakate, Wahlplakate, Plakatierung, Werbeplakate, Wildplakate