Fischerprüfung ablegen (Fischerprüfung Abnahme)
Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.
Beschreibung
Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung ist der Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung. Diese können Sie bei der unteren Fischereibehörde (Landkreise und kreisfreie Städte) ablegen.
Die Termine für die Fischerprüfungen werden durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als zuständige Fischereibehörden nach Bedarf festgelegt. Der Prüfungstermin wird mindestens drei Monate vorher durch die Fischereibehörde bekannt gegeben. Bis vier Wochen vor der Prüfung muss man sich bei der Fischereibehörde zur Prüfung angemeldet haben.
Die Fischerprüfung umfasst je 10 Fragen der Fachgebiete allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Natur-, Tier- und Umweltschutz, Gerätekunde und Rechtskunde, also insgesamt 60 Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem der Prüfungsgebiete mindestens sechs Punkte und insgesamt mindestens 45 Punkte erreicht wurden.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nachgewiesen werden und die Prüfungsgebühr entrichtet sein. Auskünfte zu den angebotenen Lehrgängen erteilt die örtlich zuständige Fischereibehörde.
Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigt man zusätzlich einen Erlaubnisschein (Angelkarte), die beim Inhaber des Fischereirechts oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
Ansprechpartner
Für Auma-Weidatal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
- § 29 Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG)
- § 26 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 27 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 28 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 29 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 30 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 31 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 32 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
- § 33 Thüringer Ausführungsverordnung (ThürFischAVO)
Kosten
35,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auch auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.02.2024
Stichwörter
Fischerschein Prüfung, Fischerprüfung, Angelscheinprüfung, Fischereischeinprüfung