Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung ablegen (Fischerprüfung Abnahme)

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung ist der Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung. Diese können Sie bei der unteren Fischereibehörde (Landkreise und kreisfreie Städte) ablegen.

    Die Termine für die Fischerprüfungen werden durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als zuständige Fischereibehörden nach Bedarf festgelegt. Der Prüfungstermin wird mindestens drei Monate vorher durch die Fischereibehörde bekannt gegeben. Bis vier Wochen vor der Prüfung muss man sich bei der Fischereibehörde zur Prüfung angemeldet haben.

    Die Fischerprüfung umfasst je 10 Fragen der Fachgebiete allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Natur-, Tier- und Umweltschutz, Gerätekunde und Rechtskunde, also insgesamt 60 Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem der Prüfungsgebiete mindestens sechs Punkte und insgesamt mindestens 45 Punkte erreicht wurden.

    Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nachgewiesen werden und die Prüfungsgebühr entrichtet sein. Auskünfte zu den angebotenen Lehrgängen erteilt die örtlich zuständige Fischereibehörde.

    Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigt man zusätzlich einen Erlaubnisschein (Angelkarte), die beim Inhaber des Fischereirechts oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.

    Hinweise für Sonneberg: Fischerprüfung ablegen (Fischerprüfung Abnahme)


    Termine Fischerprüfung 2024 

    Im Landkreis Sonneberg werden zweimal im Jahr Prüfungstermine angeboten. 

    An folgenden Terminen finden Fischerprüfungen statt:

    • Donnerstag, den 23.05.2024   - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
    • Donnerstag, den 28.11.2024   - 17:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg

    Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist der Nachweis, dass der Antragsteller an einem Online-Kurs oder Präsenzlehrgang von mind. 30 Stunden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilgenommen hat. 

    Nicht zugelassen werden Personen, die am Tag der Prüfung das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung, die als pdf-Datei heruntergeladen werden können, sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der zuständigen Stelle einzureichen: 

    Landratsamt Sonneberg, Untere Jagd- und Fischereibehörde, Bahnhofstr. 66 in 96515 Sonneberg oder per Mail an jagdundfischereibehoerde@lkson.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 1.32.2 Waffenbehörde, Jagd- und Fischereibehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03675 871-488

    Telefon Festnetz: 03675 871-505

    Telefon Festnetz: 03675 871-408

    E-Mail: jagdundfischereibehoerde@lkson.de

    E-Mail: waffenbehoerde@lkson.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    35,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auch auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Stichwörter

    Fischerschein Prüfung, Fischerprüfung, Angelscheinprüfung, Fischereischeinprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English