Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung ablegen (Fischerprüfung Abnahme)

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung ist der Nachweis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung. Diese können Sie bei der unteren Fischereibehörde (Landkreise und kreisfreie Städte) ablegen.

    Die Termine für die Fischerprüfungen werden durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als zuständige Fischereibehörden nach Bedarf festgelegt. Der Prüfungstermin wird mindestens drei Monate vorher durch die Fischereibehörde bekannt gegeben. Bis vier Wochen vor der Prüfung muss man sich bei der Fischereibehörde zur Prüfung angemeldet haben.

    Die Fischerprüfung umfasst je 10 Fragen der Fachgebiete allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Natur-, Tier- und Umweltschutz, Gerätekunde und Rechtskunde, also insgesamt 60 Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem der Prüfungsgebiete mindestens sechs Punkte und insgesamt mindestens 45 Punkte erreicht wurden.

    Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nachgewiesen werden und die Prüfungsgebühr entrichtet sein. Auskünfte zu den angebotenen Lehrgängen erteilt die örtlich zuständige Fischereibehörde.

    Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigt man zusätzlich einen Erlaubnisschein (Angelkarte), die beim Inhaber des Fischereirechts oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weimarer Land - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 540-761

    Fax: 03644 540-299

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    35,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auch auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Stichwörter

    Fischerschein Prüfung, Fischerprüfung, Angelscheinprüfung, Fischereischeinprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English