Fischereiabgabe Zahlung

    Fischereiabgabe bezahlen

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.

    Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.

    zuständige Stelle

    Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung

    Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.

    Zuständigkeit

    An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.

    Ansprechpartner

    Für Großenstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein

    außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage gegen ausstellende Behörde

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Stichwörter

    Fischereisteuer, Fischereigebühr, Fischereizahlung, Fischereimarke, Angelgebühr, Abgabemarke

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de