Fischereiabgabe Zahlung

    Fischereiabgabe bezahlen

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.

    Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.

    zuständige Stelle

    Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung

    Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.

    Zuständigkeit

    An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Vippach" - Allgemeine Ordnungsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Erfurter Straße 11

    99195 Schloßvippach

    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr , 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022 (von: Georgi, Ulrich)

    Technisch geändert am 19.04.2023 (von: Kürsten, Elisabeth)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Voraussetzungen

    Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein

    außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage gegen ausstellende Behörde

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 07.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)