Fischereiabgabe bezahlen
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.
Beschreibung
Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.
Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.
zuständige Stelle
Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung
Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.
Zuständigkeit
An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Friedrichroda - Ordnungsverwaltung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3623 330-128
Telefon Festnetz: +49 3623 330-127
Fax: +49 3623 330-211
Telefon Festnetz: +49 3623 330-129
Internet
Bankverbindung
Stadt Friedrichroda
Empfänger: Stadt Friedrichroda
IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Weitere Informationen
Stichwörter
Bußgeld Ordnungswidrigkeit, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldebehörde, Meldestelle, Öffentliche Ordnung, Öffentliche Ordnung Fischerei Waffen Jagd Stausee Gewerbe Bußgeld Brandschutz Feuerwehr, Ordnungsamt, Ordnungsrecht Erlaubniswesen Fischerei Versammlung
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein
außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage gegen ausstellende Behörde
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.08.2024
Stichwörter
Fischereigebühr, Fischereimarke, Fischereisteuer, Abgabemarke, Fischereizahlung, Angelgebühr