Fischereiabgabe Zahlung

    Fischereiabgabe bezahlen

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.

    Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.

    zuständige Stelle

    Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung

    Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.

    Zuständigkeit

    An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Meiningen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    98617 Meiningen

    Behindertenparkplatz: Reithalle
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Schlossplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Marstall
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Reithalle
    Anzahl: 35
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Schlossplatz
    Anzahl: 9
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Zentrum WEST
    Anzahl: 170
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 454-545(Bürgerbüro)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2009 (von: Olaf Hohmann)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Neßlinger, Christian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Voraussetzungen

    Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein

    außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage gegen ausstellende Behörde

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 07.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)