Fischereiabgabe bezahlen
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.
Beschreibung
Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.
Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.
zuständige Stelle
Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung
Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.
Zuständigkeit
An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.3.2 Sachgebiet Wasserwirtschaft / Fischerei / Bodenschutz
Aktuelles
Durchführung der staatlichen Fischerprüfung Genehmigung von Fischereipachtverträgen Berufung von Fischereiaufsehern und Fischereiberatern Überprüfung von Hegeplänen   Altlastenauskunft Vorsorgender Bodenschutz   Genehmigung und Überwachung von Abwassereinleitungen Genehmigung und Überwachung von Kleinkläranlagen und Leichtflüssigkeitsabscheidern Genehmigung für Versickerung von Niederschlagswasser Wasserentnahme aus dem Grundwasser Genehmigung von Grundwasseraufschlüssen Zulassung von Ausnahmen zu Verboten und Beschränkungen im Trinkwasserschutzgebiet Errichtung von Anlagen zur Erdwärmenutzung (Geothermie) Genehmigung von baulichen Anlagen an Gewässern und in Überschwemmungsgebieten Gewässeraufsicht, Gewässerschau Genehmigung und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Lagerung und Verwertung landwirtschaftlicher Abprodukte (Jauche, Gülle, Silosickersaft) Genehmigung und Überwachung von Heizöllagern Erteilung von Genehmigungen für bauliche Anlagen (z.B. Gewässerkreuzungen, Einleitbauwerke, Brücken, Leitungsverlegungen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr ergänzend Mo., Mi. und Fr. nach Absprache Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-331(Umweltamt)
Telefon Festnetz: 03632 741-347(Fischerei)
Telefon Festnetz: 03632 741-523(Bodenschutz)
Telefon Festnetz: 03632 741-298(Abwasser)
Telefon Festnetz: 03632 741-337(Grundwasser)
Telefon Festnetz: 03632 741-297(Oberflächengewässer)
Telefon Festnetz: 03632 741-535(Wassergefährdende Stoffe)
Fax: 03632 741-885
E-Mail: umweltamt@kyffhaeuser.de(Umweltamt)
Gemeindeverwaltung Helbedündorf - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein
außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage gegen ausstellende Behörde
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Fischereischeingebühr beträgt für
1. den Jahresfischereischein 8,00 Euro,
2. den Fünfjahresfischereischein 15,00 Euro,
3. den Zehnjahresfischereischein 20,00 Euro,
4. den Fischereischein auf Lebenszeit 45,00 Euro,
5. den Jugendfischereischein 5,00 Euro,
6. den Vierteljahresfischereischein 10,00 Euro,
7. die Ausstellung einer Zweitschrift 8,00 Euro.
Die Fischereiabgabe beträgt für
1. den Jahresfischereischein 10,00 Euro,
2. den Fünfjahresfischereischein 30,00 Euro,
3. den Zehnjahresfischereischein 50,00 Euro,
4. den Fischereischein auf Lebenszeit 200,00 Euro,
5. den Jugendfischereischein 7,00 Euro,
6. den Vierteljahresfischereischein 15,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 05.02.2025
Stichwörter
Fischereizahlung, Fischereigebühr, Abgabemarke, Angelgebühr, Fischereimarke, Fischereisteuer