Fischereiabgabe bezahlen
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.
Beschreibung
Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.
Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.
zuständige Stelle
Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung
Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.
Zuständigkeit
An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 32 / Fachgebiet 32.2 - Gewerbe, Straßenverkehr und allg. Ordnungsrecht
Adresse
Postanschrift
Markt 22
99817 Eisenach
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr  Mi.  09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr.  09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di.  08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi.  07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr.  08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein
außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage gegen ausstellende Behörde
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Fischereischeingebühr beträgt für
1. den Jahresfischereischein 8,00 Euro,
2. den Fünfjahresfischereischein 15,00 Euro,
3. den Zehnjahresfischereischein 20,00 Euro,
4. den Fischereischein auf Lebenszeit 45,00 Euro,
5. den Jugendfischereischein 5,00 Euro,
6. den Vierteljahresfischereischein 10,00 Euro,
7. die Ausstellung einer Zweitschrift 8,00 Euro.
Die Fischereiabgabe beträgt für
1. den Jahresfischereischein 10,00 Euro,
2. den Fünfjahresfischereischein 30,00 Euro,
3. den Zehnjahresfischereischein 50,00 Euro,
4. den Fischereischein auf Lebenszeit 200,00 Euro,
5. den Jugendfischereischein 7,00 Euro,
6. den Vierteljahresfischereischein 15,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 05.02.2025
Stichwörter
Fischereizahlung, Fischereigebühr, Abgabemarke, Angelgebühr, Fischereimarke, Fischereisteuer