Fischereiabgabe bezahlen
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.
Beschreibung
Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.
Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.
zuständige Stelle
Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung
Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.
Zuständigkeit
An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
Anzahl: 14 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Bad Liebenstein, Rathaus an der Baumbachstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
Linien:- Bus: 43
- Bus: 42
- Bus: 195
- Bus: 41
- Bus: 192
- Bus: 140
- Bus: 190
- Bus: 196
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Klingel
Öffnungszeiten
Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 36961 361-23
Internet
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein
außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage gegen ausstellende Behörde
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.08.2024
Stichwörter
Fischereigebühr, Fischereimarke, Fischereisteuer, Abgabemarke, Fischereizahlung, Angelgebühr