Fischereiabgabe Zahlung

    Fischereiabgabe bezahlen

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.

    Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.

    zuständige Stelle

    Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung

    Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.

    Zuständigkeit

    An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Allgemeine Ordnungsaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 53

    Neues Rathaus

    Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742917(SGL allg. Ordnungsaufgaben)

    Telefon Festnetz: 03681 742984(SB allg. OA/ Jagd- und Fischereiwesen; Hund)

    Telefon Festnetz: 03681 742912(SB Waffenwesen)

    E-Mail: Ordnungsamt@stadtsuhl.de

    E-Mail: waffenbehoerde@stadtsuhl.de

    Weitere Informationen

    Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice

    Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2007 (von: Erik Bartholome)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Walther, Laura)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Voraussetzungen

    Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein

    außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage gegen ausstellende Behörde

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 07.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)