Fischereiabgabe Zahlung

    Fischereiabgabe bezahlen

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.

    Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.

    zuständige Stelle

    Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung

    Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.

    Zuständigkeit

    An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe

    Beschreibung

    Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

    Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

    Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

    Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Handwerkerhof 13

    07548 Gera

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 838-2480

    Fax: 0365 838-2495

    E-Mail: ordnungsamt@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2009

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Voraussetzungen

    Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein

    außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage gegen ausstellende Behörde

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

      Die Fischereischeingebühr beträgt für

    1. den Jahresfischereischein 8,00 Euro,

    2. den Fünfjahresfischereischein 15,00 Euro,

    3. den Zehnjahresfischereischein 20,00 Euro,

    4. den Fischereischein auf Lebenszeit 45,00 Euro,

    5. den Jugendfischereischein 5,00 Euro,

    6. den Vierteljahresfischereischein 10,00 Euro,

    7. die Ausstellung einer Zweitschrift 8,00 Euro.

    Die Fischereiabgabe beträgt für

    1. den Jahresfischereischein 10,00 Euro,

    2. den Fünfjahresfischereischein 30,00 Euro,

    3. den Zehnjahresfischereischein 50,00 Euro,

    4. den Fischereischein auf Lebenszeit 200,00 Euro,

    5. den Jugendfischereischein 7,00 Euro,

    6. den Vierteljahresfischereischein 15,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 05.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2022

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Stichwörter

    Fischereizahlung, Fischereigebühr, Abgabemarke, Angelgebühr, Fischereimarke, Fischereisteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024