Fischereipachtvertrag genehmigen lassen
Die Ausübung eines Fischereirechtes kann durch Verpachtung vom Inhaber des Fischereirechtes (Fischereiberechtigten) auf andere Personen übertragen werden. Den abgeschlossenen Vertrag müssen Sie von der zuständigen Behörde genehmigen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechtes sind und dieses nicht selbst ausüben können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ausübung des Fischereirechts einem anderen, der zur Fischereiausübung berechtigt ist, in vollem Umfang durch den Abschluss eines Fischereipachtvertrages übertragen.
Den Abschluss oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages müssen Sie als Verpächter, also Inhaber des Fischereirechts, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen und den Vertrag oder den geänderten Vertrag zur Genehmigung vorlegen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
erforderliche Unterlagen
- Fischereipachtvertrag
- gültiger Fischereischein des Pächters, für den Fall, dass eine natürliche Person Pächter ist
Voraussetzungen
- Schriftform Fischereipachtvertrag
- Mindestpacht- und Verlängerungsdauer 12 Jahre
- gültiger Fischereischein des Pächters (außer Vierteljahresfischereischein)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen den Bescheid der unteren Fischereibehörde.
Widerspruchsfristen
Verfahrensablauf
Anzeige des Fischerpachtvertrages oder der Änderung binnen 14 Tage nach dessen Abschluss inklusive der notwendigen Unterlagen
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht binnen zwei Monaten nach Vorlage des Fischereipachtvertrages eine Beanstandung erfolgt.
Die Genehmigung kann mit weiteren Bedingungen oder Auflagen versehen werden.
Fristen
14 Tage Frist zur Anzeige nach erfolgtem Pachtvertragsabschluss oder nach vereinbarter Änderung.
Bearbeitungsdauer
Beanstandungsfrist: zwei Monate
Kosten
30,00 € je Vertrag
Erweiterte Rahmenbedingungen erfolgen über die Landratsämter.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.02.2024
Stichwörter
Fischereirecht, Fischereipachtvertrag, Genehmigung