Fischereipachtvertrag Genehmigung

    Fischereipachtvertrag genehmigen lassen

    Die Ausübung eines Fischereirechtes kann durch Verpachtung vom Inhaber des Fischereirechtes (Fischereiberechtigten) auf andere Personen übertragen werden. Den abgeschlossenen Vertrag müssen Sie von der zuständigen Behörde genehmigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechtes sind und dieses nicht selbst ausüben können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ausübung des Fischereirechts einem anderen, der zur Fischereiausübung berechtigt ist, in vollem Umfang durch den Abschluss eines Fischereipachtvertrages übertragen.

    Den Abschluss oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages müssen  Sie als Verpächter, also Inhaber des Fischereirechts, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen und den Vertrag oder den geänderten Vertrag zur Genehmigung vorlegen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe

    Beschreibung

    Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

    Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

    Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

    Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Handwerkerhof 13

    07548 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schenkendorfstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0365 838-2495

    Telefon Festnetz: 0365 838-2480

    E-Mail: ordnungsamt@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Fischereipachtvertrag
    • gültiger Fischereischein des Pächters, für den Fall, dass eine natürliche Person Pächter ist

    Voraussetzungen

    • Schriftform Fischereipachtvertrag
    • Mindestpacht- und Verlängerungsdauer 12 Jahre
    • gültiger Fischereischein des Pächters (außer Vierteljahresfischereischein)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch gegen den Bescheid der unteren Fischereibehörde.

    Widerspruchsfristen

    Verfahrensablauf

    Anzeige des Fischerpachtvertrages oder der Änderung binnen 14 Tage nach dessen Abschluss inklusive der notwendigen Unterlagen

    Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht binnen zwei Monaten nach Vorlage des Fischereipachtvertrages eine Beanstandung erfolgt.

    Die Genehmigung kann mit weiteren Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

    Fristen

    14 Tage Frist zur Anzeige nach erfolgtem Pachtvertragsabschluss oder nach vereinbarter Änderung.

    Bearbeitungsdauer

    Beanstandungsfrist: zwei Monate

    Kosten

    30,00 € je Vertrag

    Erweiterte Rahmenbedingungen erfolgen über die Landratsämter.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Stichwörter

    Fischereirecht, Fischereipachtvertrag, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English