Fischereipachtvertrag genehmigen lassen
Die Ausübung eines Fischereirechtes kann durch Verpachtung vom Inhaber des Fischereirechtes (Fischereiberechtigten) auf andere Personen übertragen werden. Den abgeschlossenen Vertrag müssen Sie von der zuständigen Behörde genehmigen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechtes sind und dieses nicht selbst ausüben können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ausübung des Fischereirechts einem anderen, der zur Fischereiausübung berechtigt ist, in vollem Umfang durch den Abschluss eines Fischereipachtvertrages übertragen.
Den Abschluss oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages müssen Sie als Verpächter, also Inhaber des Fischereirechts, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen und den Vertrag oder den geänderten Vertrag zur Genehmigung vorlegen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Beschreibung
Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.
Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.
Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.
Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schenkendorfstraße
Linie:- Straßenbahn: Linie 3
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Fischereipachtvertrag
- gültiger Fischereischein des Pächters, für den Fall, dass eine natürliche Person Pächter ist
Voraussetzungen
- Schriftform Fischereipachtvertrag
- Mindestpacht- und Verlängerungsdauer 12 Jahre
- gültiger Fischereischein des Pächters (außer Vierteljahresfischereischein)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen den Bescheid der unteren Fischereibehörde.
Widerspruchsfristen
Verfahrensablauf
Anzeige des Fischerpachtvertrages oder der Änderung binnen 14 Tage nach dessen Abschluss inklusive der notwendigen Unterlagen
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht binnen zwei Monaten nach Vorlage des Fischereipachtvertrages eine Beanstandung erfolgt.
Die Genehmigung kann mit weiteren Bedingungen oder Auflagen versehen werden.
Fristen
14 Tage Frist zur Anzeige nach erfolgtem Pachtvertragsabschluss oder nach vereinbarter Änderung.
Bearbeitungsdauer
Beanstandungsfrist: zwei Monate
Kosten
30,00 € je Vertrag
Erweiterte Rahmenbedingungen erfolgen über die Landratsämter.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.02.2024
Stichwörter
Fischereirecht, Fischereipachtvertrag, Genehmigung