Gehwegüberfahrten Herstellung

    Sondernutzung von Straßen - Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt.

    Beschreibung

    Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Zustimmung für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt.

    Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

    In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt.

    In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer Fachfirma in Auftrag geben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Antrag auf Herstellung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Tiefbau & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07806 Neustadt an der Orla

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036481 85-0

    Fax: 036481 85-2699

    E-Mail: umwelt@neustadtanderorla.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07806 Neustadt an der Orla

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036481 85-0

    Fax: 036481 85-2699

    E-Mail: tiefbau@neustadtanderorla.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Herstellung von Zufahrten

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Voraussetzungen

    Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

    Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.

    Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.

    Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Herstellung der Gehwegüberfahrt.

    Die Antragsbearbeitung erfolgt umgehend.

    Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: Mindestens 3 Monate

    Kosten

    Außer der Verwaltungsgebühr entstehen Kosten für die Herstellung der Gehwegüberfahrt.

    Bemerkungen

    Erfolgt die Beantragung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches eine Baugenehmigung benötigt wird, dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Es ist verboten, Gehwegüberfahrten ohne Zustimmung der Gemeinde selbst herzustellen. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

    Die Zustimmung zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 05.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung, Bordstein, Gehweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English