Sondernutzung von Straßen - Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Wenn Ihre Grundstückszufahrt eine Gehwegüberfahrt ist, können Sie diese auf Antrag ändern.
Zum Beispiel durch die Herstellung einer Bordsteinabsenkung.
Damit soll die Straßen-Einfahrt und Straßen-Ausfahrt am Grundstück verbessert werden.
Beschreibung
Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.
Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden.
Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen.
Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. Darum müssen diese Maßnahmen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.
Dabei ist es egal, ob es sich um die Herstellung oder die Veränderung einer Gewegüberfahrt handelt.
In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Antrag auf Änderung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Für Steinbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Voraussetzungen
Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
Es darf durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Änderung der Gehwegüberfahrt.
Die Antragsbearbeitung erfolgt umgehend.
Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: Mindestens 3 Monate
Kosten
Außer der Verwaltungsgebühr entstehen Herstellungskosten für die Änderung der Gehwegüberfahrt.
Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt.
Es können zum Beispiel auch Kosten für Baumersatzpflanzungen oder Lichtmastumsetzungen entstehen.
Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Es wird nur die Veränderung beantragt, die vorangegangene Erlaubnis einer Gehwegüberfahrt ist weiterhin gültig.
Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst verändert werden, zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.
Die Erlaubnis zur Änderung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 05.10.2022
Stichwörter
Zufahrt, Bordstein, Bürgersteigabsenkung, Gehwegüberfahrt, Grundstückserschließung, Bordsteinabsenkung, Bürgersteig, Grundstückszufahrt, Absenkung, Änderung