Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Sondernutzung von Straßen - Parkplatzabsperrung für Umzug beantragen

    Wenn Sie umziehen oder Anlieferungen und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür ein temporäres Haltverbot beantragen. 

    Beschreibung

    Sie können ein Haltverbot für Umzüge beziehungsweise für das Beladen und Entladen beantragen.

    Dieses Haltverbot ist zeitlich begrenzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung ist schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

    Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.

    Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der das Haltverbot eingerichtet werden soll.

    Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Landratsamt

    Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch kein Sprechtag Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Die Kfz-Zulassung sowie das Fahrerlaubniswesen haben abweichende Sprechzeiten. Diese finden sie auf der Seite des Wartburgkreises und entsprechende Auswahl im Menü.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-6101

    Fax: 03695 61-6199

    E-Mail: strassenverkehr@wartburgkreis.de

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte Haupteingang benutzen. Dienststelle Eisenach: Ernst-Thälmann-Straße 74 99817 Eisenach

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009 (von: Frank Schubert)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Fischer, Jana)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Hauptantrag (formlos oder online)

    Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional) 

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Wir arbeiten gegenwärtig an einem modernen online-Verfahren für Anträge und Auskünfte, welches wir hier zur Verfügung stellen werden.

    Bis dahin wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Für die Einrichtung des Haltverbots wird eine Verkehrsrechtliche Anordnung sowie ggf. eine Sondernutzungserlaubnis benötigt.

    Die Beantragung erfolgt im Regelfall durch das beauftragte Umzugsunternehmen.

    Sollte der Umzug ohne Umzugsunternehmen stattfinden, stellt die Privatperson die Anträge.

    Wichtig für die Beantragung sind:

    der Ort (freizuhaltender Verkehrsraum)

    der Zeitraum

    die Länge in Metern (die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug)

    die Verkehrssicherungsfirma bzw. Person mit Zertifikat gemäß MVAS

    Fristen

    Antragsfrist 14 Tage

    Die Verkehrszeichen müssen mindestens 3 Tage vor Wirksamwerden aufgestellt werden, damit sich die Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können.

    Bearbeitungsdauer

    Die Antragstellung sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Umzugstermin erfolgen.

    Kosten

    variable Verwaltungsgebühren

    Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Maßnahme.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt weitere Hinweise:

    Die erforderlichen Verkehrszeichen müssen mindestens drei Tage vor Wirksamkeit des Haltverbots aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

    Dabei müssen die amtlichen Kennzeichen aller dort zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeuge schriftlich festgehalten werden. Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Verkehrszeichen Fahrzeuge im Haltverbot und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. Ist die 3-Tages-Frist nicht eingehalten, so erfolgen notwendige Abschleppmaßnahmen nach ständiger Rechtsprechung auf Kosten des Genehmigungsinhabers.

    Die Verkehrszeichen dürfen erst nach Erhalt der Verkehrsrechtlichen Anordnung und nur durch Personen aufgestellt werden, die den Nachweis nach der MVAS 99 besitzen.

    Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt werden.

    Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein extra Sondernutzungsantrag und zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung).

    Für den Einzugsort und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

    Es ist verboten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

    Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der Anlieferung und Ablieferung sind die aufgestellten Verkehrszeichen umgehend zu entfernen bzw. unwirksam zu machen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 30.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2022 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)