Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Abnahme

    Berufsausbildung - Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

    Wenn Sie Ihren Auszubildenden zur Abschlussprüfung anmelden möchten, muss dieser bei der zuständigen Stelle angemeldet werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung.

    Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle abgenommen.

    Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein.

    Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und Prüfungsverfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

    Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG sind die Prüfungsausschüsse der zuständigen Stellen.

    Für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen ist zuständig das 

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation

    Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

    Hohenwindenstraße 13a

    99086 Erfurt

    Telefon: 0361  57 4176 777

    Fax: 0361  57 4176 799

    E-Mail:  poststelle@tlbg.thueringen.de

    .

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenwindenstraße 13a

    99086 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0361 574176-799

    Telefon Festnetz: 0361 574176-777

    E-Mail: poststelle@tlbg.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    TLBG

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Formular "Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung"
    • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Ausbildungsnachweis
    • ausgefülltes Formular "Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags"

    Formulare

    Formular "Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung"

    Formular "Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags"

    Die Formulare werden hier in Kürze beschreibbar zur Verfügung gestellt.

    Bis dahin wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation

    Referat 11 Personal, Aus- und Fortbildung

    Hohenwindenstraße 13a

    99086 Erfurt

    Telefon: 0361  57 4176 777

    Fax: 0361  57 4176 799

    E-Mail:  poststelle@tlbg.thueringen.de

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 43-46 BBiG.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle.

    Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.

    Fristen

    Der Anmeldeschluss liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

    Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    1 Monat

    Kosten

    Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.

    Gebühren für den Ausbildungsbetrieb: Erlass über die Gebühren für Leistungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG),

    in Thüringen zukünftig mit in der ThürVwKostOMIL.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 06.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Auszubildende, Ausbildende, Ausbildung, Abschlussprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de