Entschädigung für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss beantragen
Mitglieder im Prüfungsausschuss und im Berufsbildungsausschuss erhalten eine Entschädigung.
Beschreibung
Die zuständige Stelle errichtet einen Berufsbildungsausschuss. Dieser wird in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung unterrichtet und gehört. Die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss ist ehrenamtlich. Unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit versteht man eine unentgeltliche Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Als Mitglied in einem Berufsbildungsausschuss erhalten Sie für Ihren Aufwand eine Entschädigung für:
- bare Auslagen
- Zeitversäumnis.
- Kilometergeld für PKW.
Die Entschädigung dient dem Ersatz von Auslagen, die Ihnen für Fahrtkosten, zusätzliche Verpflegung und eventuell notwendig gewordene Übernachtungen entstanden sind. Fahrtkosten erstattet für Fahrten mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zwischen Ihrer Wohnung oder Ihrem Arbeitsplatz und dem Ort, an dem die Sitzung oder eine sonstige Veranstaltung des Berufsbildungsausschusses stattfindet.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis wird pro Sitzung pauschal berechnet. Sie erhalten nur eine Entschädigung für Zeitversäumnis, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherren kein Gehalt für die aufgewandte Zeit erhalten.
Die Höhe der Entschädigung setzt die zuständige Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde fest.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Berufsgruppe zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 12 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Erfurt-Nord
Linie:- Regionalbahn: 52, 55, 56
- Haltestelle: Nordbahnhof
Linie:- Bus: Linie 9
- Haltestelle: Salinenstraße
Linie:- Straßenbahn: Linie 1, 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Melden Sie sich bitte über das Telefon-Display im Eingangsbereich an.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Stichwörter
TLBG
erforderliche Unterlagen
- Nachweis/Beleg über Barauslagen
- Für Zeitversäumnisse: abhängig von Ihrer zuständigen Stelle/IHK Zeitnachweise, falls diese keine Pauschalen ansetzt
- Eigenauskunft über gefahrene Kilometer bei Fahrtkosten mit PKW
Formulare
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützt Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.
Voraussetzungen
- Sie sind Mitglied oder stellvertretendes Mitglied im Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
- Sie haben an einer Sitzung des Berufsbildungsausschusses teilgenommen
- Ihnen entstehen aufgrund Ihrer Teilnahme im Berufsbildungsausschuss bare Auslagen, Zeitversäumnisse oder Kosten aufgrund der Fahrt
- Und/ oder: Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn keine Fortzahlung Ihres Gehaltes für die Dauer der Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss
Rechtsgrundlage(n)
- § 77 Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Errichtungzuzüglich der Entschädigungsregelung der zuständigen Stelle aus der sich die Entschädigungshöhe ergibt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Antrag inkl. Nachweise und Belege wird eingereicht
- Antrag wird geprüft
- Entschädigung wird bewilligt
Fristen
Der Antrag und die Nachweise müssen bis zum 31.12. des Jahres vorliegen, in dem Sie im Berufsbildungsausschuss tätig waren.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (Bei vollständig vorliegendem Antrag)
Kosten
Der Antrag ist kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.12.2023
Stichwörter
Prüfungsausschus, Ausbildung, Entschädigung, Zwischenprüfung, Berufsbildungsausschuss, Ehrenamt, Abschlussprüfung