Entschädigung für bare Auslagen und Zeitversäumnisse bei ehrenamtlicher Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss Auszahlung

    Entschädigung für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss beantragen

    Mitglieder im Prüfungsausschuss und im Berufsbildungsausschuss erhalten eine Entschädigung.

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle errichtet einen Berufsbildungsausschuss. Dieser wird in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung unterrichtet und gehört. Die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss ist ehrenamtlich. Unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit versteht man eine unentgeltliche Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Als Mitglied in einem Berufsbildungsausschuss erhalten Sie für Ihren Aufwand eine Entschädigung für:

    • bare Auslagen
    • Zeitversäumnis. 
    • Kilometergeld für PKW.

    Die Entschädigung dient dem Ersatz von Auslagen, die Ihnen für Fahrtkosten, zusätzliche Verpflegung und eventuell notwendig gewordene Übernachtungen entstanden sind. Fahrtkosten erstattet für Fahrten mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zwischen Ihrer Wohnung oder Ihrem Arbeitsplatz und dem Ort, an dem die Sitzung oder eine sonstige Veranstaltung des Berufsbildungsausschusses stattfindet.

    Die Entschädigung für Zeitversäumnis wird pro Sitzung pauschal berechnet. Sie erhalten nur eine Entschädigung für Zeitversäumnis, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherren kein Gehalt für die aufgewandte Zeit erhalten.

    Die Höhe der Entschädigung setzt die zuständige Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde fest.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Berufsgruppe zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenwindenstraße 13a

    99086 Erfurt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Salinenstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 1, 5
    • Haltestelle: Nordbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 9
    • Haltestelle: Erfurt-Nord
      Linie:
      • Regionalbahn: 52, 55, 56

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Melden Sie sich bitte über das Telefon-Display im Eingangsbereich an.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0361 57-4176799

    Telefon Festnetz: 0361 57-4176716

    E-Mail: Frank.Teichmann@tlbg.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    TLBG

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •  Nachweis/Beleg über Barauslagen
    • Für Zeitversäumnisse: abhängig von Ihrer zuständigen Stelle/IHK Zeitnachweise, falls diese keine Pauschalen ansetzt
    • Eigenauskunft über gefahrene Kilometer bei Fahrtkosten mit PKW

    Formulare

    Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützt Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Mitglied oder stellvertretendes Mitglied im Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
    • Sie haben an einer Sitzung des Berufsbildungsausschusses teilgenommen
    • Ihnen entstehen aufgrund Ihrer Teilnahme im Berufsbildungsausschuss bare Auslagen, Zeitversäumnisse oder Kosten aufgrund der Fahrt 
    • Und/ oder: Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn keine Fortzahlung Ihres Gehaltes für die Dauer der Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Antrag inkl. Nachweise und Belege wird eingereicht
    • Antrag wird geprüft
    • Entschädigung wird bewilligt

    Fristen

    Der Antrag und die Nachweise müssen bis zum 31.12. des Jahres vorliegen, in dem Sie im Berufsbildungsausschuss tätig waren.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (Bei vollständig vorliegendem Antrag)

    Kosten

    Der Antrag ist kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 22.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Stichwörter

    Prüfungsausschus, Ausbildung, Entschädigung, Zwischenprüfung, Berufsbildungsausschuss, Ehrenamt, Abschlussprüfung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de