• Heyersdorf (Landkreis Altenburger Land, Thüringen)
Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Eintragung

Berufsausbildung - Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Wenn sie einen Auszubildenden haben, muss der Ausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden.

Beschreibung

Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge eintragen lassen. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrages fest.

Nach Vertragsabschluss der Vertragspartner reichen Sie, als Ausbildungsbetrieb, einen Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit des Vertrages und bestätigt anschließend die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Der Berufsausbildungsvertrag muss hierfür bestimmte Mindestangaben enthalten:

  • Namen und Anschriften der Vertragspartner,
  • Ziel der Ausbildung sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung,
  • Beginn und Dauer der Ausbildung,
  • Dauer der Probezeit (mindestens einen Monat und maximal vier Monate),
  • Ort der Ausbildung,
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes,
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung,
  • Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit,
  • Dauer des Urlaubs,
  • Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann,
  • sonstige Vereinbarungen sowie
  • Unterschriften aller Vertragspartner

Bei der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses kann eine verkürzte Ausbildungsdauer vereinbart werden, wenn berufliche Vorbildung wie die Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert wurden. Die genauen Regelungen hierzu hängen von Ihrem Bundesland ab und können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Ist der Auszubildende bei Vertragsschluss noch nicht volljährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden. Vertretungsberechtigt sind grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam, in Ausnahmefällen ein Elternteil oder ein Vormund.
 

Zuständigkeit

Zuständig für das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse ist je nach Ausbildungsgebiet und Ausbildungsberuf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.

Für das Ausbildungsverzeichnis der Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen ist zuständig das 

Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation (TLBG)

Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Telefon: +49 (0) 361 - 57 4176 716

Fax: +49 (0) 361 - 57 4176 799

E-Mail:  Frank.Teichmann@tlbg.thueringen.de

Ansprechpartner

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

Adresse

Hausanschrift

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Melden Sie sich bitte über das Telefon-Display im Eingangsbereich an.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 57-4176716

Fax: 0361 57-4176799

E-Mail: Frank.Teichmann@tlbg.thueringen.de

Internet

Stichwörter

TLBG

Version

Technisch erstellt am 29.09.2022

Technisch geändert am 30.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Original Ausbildungsverträge (Betrieb und Auszubildender)
  • betrieblicher Ausbildungsplan
  • Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum beigelegten Berufsausbildungsvertrag
  • bei Minderjährigen: ärztliche Bescheinigung
     

Formulare

Formular „Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum beigelegten Berufsausbildungsvertrag“ bei der jeweils zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die Eintragung in das Verzeichnis setzt voraus, dass der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz sowie der Ausbildungsordnung entspricht.

Es kann nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Eingetragen wird die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs, ggf. mit Fachrichtung.

Das Ausbildungspersonal und der Ausbildungsstätte müssen persönlich und fachlich geeignet sein.

Bei Anrechnung beruflicher Vorbildung: im jeweiligen Bundesland anerkannte berufliche Vorbildung.

Bei Minderjährigen: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 

(Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.)

  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Verfahrensablauf

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen Sie als Ausbildungsbetrieb die Eintragung vornehmen lassen.

  • Sie schicken den Antrag auf Eintragung inklusive aller benötigter Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle überprüft alle Angaben und stellt im Anschluss eine Eintragungsbestätigung für beide Vertragsparteien aus.
  • Nach der Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrages und der Registrierung bei der zuständigen Stelle müssen Sie als ausbildendes Unternehmen dem Auszubildenden und dessen gesetzlichem Vertreter unverzüglich ein Exemplar aushändigen.

Sollten sich während der Ausbildung Vertragsänderungen ergeben, müssen Sie diese unverzüglich mitteilen.
 

Fristen

Die Meldung muss unverzüglich nach Vertragsabschluss erfolgen, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung.

Bearbeitungsdauer

1 Woche

Kosten

Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL), Verwaltungskostenverzeichnis 2.2. Berufsausbildung

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) am 29.07.2024

Version

Technisch erstellt am 21.09.2022

Technisch geändert am 19.02.2025

Stichwörter

Verzeichnis, Ausbildung, Ausbildende, Eintragung, Auszubildende, Ausbildungsvertrag, Berufsausbildungsverhältnisse

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019