Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Eintragung

    Berufsausbildung - Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

    Wenn sie einen Auszubildenden haben, muss der Ausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden.

    Beschreibung

    Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsvertrag eintragen lassen. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

    Nach Vertragsabschluss der Vertragspartner reichen Sie, als Ausbildungsbetrieb, einen Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit des Vertrages und bestätigt anschließend die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses.

    Der Berufsausbildungsvertrag muss hierfür bestimmte Mindestangaben enthalten.

    -    Namen und Anschriften der Vertragspartner
    -    Ziel der Ausbildung, sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
    -    Beginn und Dauer der Ausbildung
    -    Dauer der Probezeit (mindestens einen Monat und maximal vier Monate)
    -    Ort der Ausbildung
    -    Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes
    -    Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
    -    Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
    -    Dauer des Urlaubs
    -    Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
    -    Sonstige Vereinbarungen
    -    Unterschriften aller Vertragspartner

    Bei der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses kann eine verkürzte Ausbildungsdauer vereinbart werden, wenn berufliche Vorbildung wie die Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert wurden. Die genauen Regelungen hierzu hängen von Ihrem Bundesland ab und können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

    Ist der Auszubildende bei Vertragsschluss noch nicht volljährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden. Vertretungsberechtigt sind grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam, in Ausnahmefällen ein Elternteil oder ein Vormund.
     

    Zuständigkeit

    Zuständig für das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse ist je nach Ausbildungsgebiet und Ausbildungsberuf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.

    Für das Ausbildungsverzeichnis der Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) ist zuständig das 

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation

    Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

    Hohenwindenstraße 13a

    99086 Erfurt

    Telefon: 0361  57 4176 777

    Fax: 0361  57 4176 799

    E-Mail:  poststelle@tlbg.thueringen.de

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenwindenstraße 13a

    99086 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0361 574176-799

    Telefon Festnetz: 0361 574176-777

    E-Mail: poststelle@tlbg.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    TLBG

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Original Ausbildungsverträge (Betrieb und Azubi)

    Betrieblicher Ausbildungsplan

    Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum beigelegten Berufsausbildungsvertrag

    Bei Minderjährigen: ärztliche Bescheinigung
     

    Formulare

    Formular "Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum beigelegten Berufsausbildungsvertrag" bei der jeweils zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Eintragung in das Verzeichnis setzt voraus, dass der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz sowie der Ausbildungsordnung entspricht.

    Es kann nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Eingetragen wird die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs, ggf. mit Fachrichtung.

    Das Ausbildungspersonal und der Ausbildungsstätte müssen persönlich und fachlich geeignet sein.

    Bei Anrechnung beruflicher Vorbildung: im jeweiligen Bundesland anerkannte berufliche Vorbildung.

    Bei Minderjährigen: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch 

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

    Verwaltungsgerichtliche Klage
     

    Verfahrensablauf

    Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen Sie als Ausbildungsbetrieb die Eintragung vornehmen lassen.

    -    Sie schicken den Antrag auf Eintragung inklusive aller benötigter Unterlagen an die zuständige Stelle
    -    Die zuständige Stelle überprüft alle Angaben und stellt im Anschluss eine Eintragungsbestätigung für beide Vertragsparteien aus
    -    Nach der Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrages und der Registrierung bei der zuständigen Stelle müssen Sie als ausbildendes Unternehmen dem Auszubildenden und dessen gesetzlichem Vertreter unverzüglich ein Exemplar auszuhändigen

    Sollten sich während der Ausbildung Vertragsänderungen ergeben, müssen Sie diese unverzüglich mitteilen.
     

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich nach Vertragsabschluss erfolgen, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung.

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche

    Kosten

    Entsprechend Erlass über die Gebühren für Leistungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

    Für Thüringen werden die Gebühren zukünftig mit in der ThürVwKostOMIL aufgeführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 06.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausbildungsvertrag, Verzeichnis, Eintragung, Ausbildung, Ausbildende, Berufsausbildungsverhältnisse, Auszubildende

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de