Berufsausbildung - Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Wenn sie einen Auszubildenden haben, muss der Ausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden.
Beschreibung
Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge eintragen lassen. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrages fest.
Nach Vertragsabschluss der Vertragspartner reichen Sie, als Ausbildungsbetrieb, einen Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit des Vertrages und bestätigt anschließend die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Der Berufsausbildungsvertrag muss hierfür bestimmte Mindestangaben enthalten.
- Namen und Anschriften der Vertragspartner
- Ziel der Ausbildung, sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Dauer der Probezeit (mindestens einen Monat und maximal vier Monate)
- Ort der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
- Sonstige Vereinbarungen
- Unterschriften aller Vertragspartner
Bei der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses kann eine verkürzte Ausbildungsdauer vereinbart werden, wenn berufliche Vorbildung wie die Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert wurden. Die genauen Regelungen hierzu hängen von Ihrem Bundesland ab und können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Ist der Auszubildende bei Vertragsschluss noch nicht volljährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden. Vertretungsberechtigt sind grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam, in Ausnahmefällen ein Elternteil oder ein Vormund.
Zuständigkeit
Zuständig für das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse ist je nach Ausbildungsgebiet und Ausbildungsberuf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.
Für das Ausbildungsverzeichnis der Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) ist zuständig das
Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation
Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Telefon: 0361 57 4176 716
Fax: 0361 57 4176 799
E-Mail: Frank.Teichmann@tlbg.thueringen.de
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 12 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Salinenstraße
Linie:- Straßenbahn: Linie 1, 5
- Haltestelle: Nordbahnhof
Linie:- Bus: Linie 9
- Haltestelle: Erfurt-Nord
Linie:- Regionalbahn: 52, 55, 56
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Melden Sie sich bitte über das Telefon-Display im Eingangsbereich an.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Stichwörter
TLBG
erforderliche Unterlagen
Original Ausbildungsverträge (Betrieb und Azubi)
Betrieblicher Ausbildungsplan
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum beigelegten Berufsausbildungsvertrag
Bei Minderjährigen: ärztliche Bescheinigung
Formulare
Formular "Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum beigelegten Berufsausbildungsvertrag" bei der jeweils zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Die Eintragung in das Verzeichnis setzt voraus, dass der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz sowie der Ausbildungsordnung entspricht.
Es kann nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Eingetragen wird die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs, ggf. mit Fachrichtung.
Das Ausbildungspersonal und der Ausbildungsstätte müssen persönlich und fachlich geeignet sein.
Bei Anrechnung beruflicher Vorbildung: im jeweiligen Bundesland anerkannte berufliche Vorbildung.
Bei Minderjährigen: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen Sie als Ausbildungsbetrieb die Eintragung vornehmen lassen.
- Sie schicken den Antrag auf Eintragung inklusive aller benötigter Unterlagen an die zuständige Stelle
- Die zuständige Stelle überprüft alle Angaben und stellt im Anschluss eine Eintragungsbestätigung für beide Vertragsparteien aus
- Nach der Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrages und der Registrierung bei der zuständigen Stelle müssen Sie als ausbildendes Unternehmen dem Auszubildenden und dessen gesetzlichem Vertreter unverzüglich ein Exemplar auszuhändigen
Sollten sich während der Ausbildung Vertragsänderungen ergeben, müssen Sie diese unverzüglich mitteilen.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich nach Vertragsabschluss erfolgen, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Kosten
Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Verwaltungskostenverzeichnis 2.2. Berufsausbildung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation am 29.07.2024
Stichwörter
Auszubildende, Ausbildungsvertrag, Ausbildende, Ausbildung, Verzeichnis, Eintragung, Berufsausbildungsverhältnisse