Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften beglaubigen lassen

    Die Beglaubigung von Unterschriften können Sie bei der zuständigen Behörde durchführen lassen.

    Beschreibung

    Unterschriften und Handzeichen können grundsätzlich von den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und von den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts amtlich beglaubigt werden, wenn

    • das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder
    • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle

    vorzulegen ist.

    Die Unterschrift oder die Anerkennung einer von der antragstellenden Person bereits vollzogenen Unterschrift soll in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden.

    Unterschriften und Handzeichen dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie:

    • der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel privatrechtliche Verträge)
    • ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist das Einwohnermeldeamt zuständige Behörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Lucka

    Adresse

    Hausanschrift

    Pegauer Straße 17

    04613 Lucka

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034492 31-0

    Fax: 034492 31199

    E-Mail: post@lucka.de

    Version

    Technisch erstellt am 02.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • in der Regel der Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität des Antragstellers
    • das Schriftstück, auf dem die zu leistende bzw. anzuerkennende Unterschrift bzw. das Handzeichen beglaubigt werden soll

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 18.04.2023 (von: Ehret, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)