Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften beglaubigen lassen

    Die Beglaubigung von Unterschriften können Sie bei der zuständigen Behörde durchführen lassen.

    Beschreibung

    Unterschriften und Handzeichen können grundsätzlich von den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und von den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts amtlich beglaubigt werden, wenn

    • das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder
    • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle

    vorzulegen ist.

    Die Unterschrift oder die Anerkennung einer von der antragstellenden Person bereits vollzogenen Unterschrift soll in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden.

    Unterschriften und Handzeichen dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie:

    • der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel privatrechtliche Verträge)
    • ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist das Einwohnermeldeamt zuständige Behörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Greiz - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstraße 2

    07973 Greiz

    Parkplatz: Parkplatz von-Westernhagen-Platz
    Anzahl: 80
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Schlossgarage
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten für den freien Zulauf (also ohne Termin): Montag 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Jeder 1. Samstag im Monat 09:00 – 11:00 Uhr Bitte beachten Sie die Veröffentlichungen im Bürgermagazin, da es in Ausnahmefällen zu Verlegungen der Samstagssprechzeit kommen kann. Für folgende Sprechzeiten können Sie sich unter  https://www.greiz.de/ewo einen Termin online buchen: Dienstag ganztägig 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03661 703-330

    Fax: 03661 703-331

    E-Mail: ewo@greiz.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2009 (von: Cornelia Schmitt)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • in der Regel der Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität des Antragstellers
    • das Schriftstück, auf dem die zu leistende bzw. anzuerkennende Unterschrift bzw. das Handzeichen beglaubigt werden soll

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 18.04.2023 (von: Ehret, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)