Unterschriften Beglaubigung

    Unterschriften beglaubigen lassen

    Die Beglaubigung von Unterschriften können Sie bei der zuständigen Behörde durchführen lassen.

    Beschreibung

    Unterschriften und Handzeichen können grundsätzlich von den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und von den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts amtlich beglaubigt werden, wenn

    • das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder
    • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle

    vorzulegen ist.

    Die Unterschrift oder die Anerkennung einer von der antragstellenden Person bereits vollzogenen Unterschrift soll in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden.

    Unterschriften und Handzeichen dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie:

    • der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel privatrechtliche Verträge)
    • ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden

    Zuständigkeit

    Für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist das Einwohnermeldeamt zuständige Behörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    07407 Rudolstadt

    Behindertenparkplatz: Breitscheidstraße 133
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Breitscheidstraße 133
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerservice: Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten des Standesamtes: Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten der Wohngeldstelle (Außenstelle Breitscheidstraße 133) Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3672 486320

    Fax: +49 3672 486329

    E-Mail: buergerservice@rudolstadt.de

    De-Mail: stadt-rudolstadt@rudolstadt.de-mail.de

    Bankverbindung

    Stadt Rudolstadt

    Empfänger: Stadt Rudolstadt

    IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31

    BIC: GENODEF1RUJ

    Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008 (von: Beate Rothe)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Leistner, Susanne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • in der Regel der Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität des Antragstellers
    • das Schriftstück, auf dem die zu leistende bzw. anzuerkennende Unterschrift bzw. das Handzeichen beglaubigt werden soll

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 18.04.2023 (von: Ehret, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)