Unterschriften beglaubigen lassen
Die Beglaubigung von Unterschriften können Sie bei der zuständigen Behörde durchführen lassen.
Beschreibung
Unterschriften und Handzeichen können grundsätzlich von den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden und von den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts amtlich beglaubigt werden, wenn
- das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder
- aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle
vorzulegen ist.
Die Unterschrift oder die Anerkennung einer von der antragstellenden Person bereits vollzogenen Unterschrift soll in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden.
Unterschriften und Handzeichen dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie:
- der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel privatrechtliche Verträge)
- ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden
Zuständigkeit
Für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist das Einwohnermeldeamt zuständige Behörde.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Rathausstraße / Schule
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 13:00 - 15:30 Uhr (vormittags geschlossen) Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036848 88210
Fax: 036848 88238
Weitere Informationen
Nebengebäude
erforderliche Unterlagen
- in der Regel der Personalausweis oder Reisepass zum Nachweis der Identität des Antragstellers
- das Schriftstück, auf dem die zu leistende bzw. anzuerkennende Unterschrift bzw. das Handzeichen beglaubigt werden soll
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 31.08.2022
Stichwörter
Siegel, Beglaubigung, Kopie, Kopien, Einwohnerwesen, Unterschriftsbeglaubigung